Wiederaufbauhilfe
Dies ist notwendig, da Versicherungen oder staatliche Hilfen oft nicht ausreichen, um die entstandenen Schäden abdecken zu können. Grundlage für die Gewährung der Hilfen ist das Prinzip der Nachrangigkeit: Antragsteller_innen müssen zuerst Versicherungsleistungen oder staatliche Hilfen über die Investitions- und Strukturbank (ISB) beantragt haben. Nachdem ein entsprechender Bescheid vorliegt, kann ein Antrag bei der Caritas gestellt werden.
In Abhängigkeit von Einkommenssituation, Vermögenswerten, Lebenssituation etc. kann der Caritasverband Westeifel e.V. alsdann finanzielle Hilfen ermöglichen, die maximal dem von der ISB vorgesehenen Eigenanteil von 20% der benötigten Wiederaufbaukosten entsprechen.
Der Caritasverband Westeifel e.V. verfolgt das Konzept der längerfristig angelegten Hilfen: Zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Soforthilfen ermöglicht er weitere finanzielle Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen der ISB aber auch durch eigene Haushalts-/Härtefallbeihilfen und nun auch die Wiederaufbauhilfe. Gleichzeitig leisten die Mitarbeitenden insbesondere Hilfe in der psycho-sozialen Begleitung, der sozialen Beratung und im Wiederaufbau von Gemeinschaft.
Zusammen mit den jeweiligen Partner_innen aus der Seelsorge fanden bspw. bereits mehrere Austausch-Cafés und Fluthilfe-Andachten statt, die gerne besucht wurden und Betroffenen dabei halfen, eine "Auszeit zu nehmen" und das Vorgefallene zu bearbeiten. Auch Angebote für Kinder und Jugendliche (wie bspw. Ferien-/Freizeitangebote, oder Trauma-Yoga etc.) haben stattgefunden und werden weiter angeboten.
"Wenn Sie Unterstützungsbedarf haben, um die Folgen der Flut aufzuarbeiten - egal ob finanziell, emotional oder sozial - zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden", so Dr. Alexander Knauf, Fluthilfekoordinator des CV Westeifel e.V.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.caritas- westeifel.de/sozialedienste/familieundfrauen/fluthilfe/