Förderkreis Familienpflege
Mit Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes sind die öffentlichen Zuschüsse für die Familienpflegerinnen in Sozialstationen entfallen. Hinzu kommt der Wegfall der Landesfördermittel.
Die von den Krankenkassen gezahlten Vergütungssätze reichen jedoch nicht aus, um die Personalkosten für eine Familienpflegerin zu decken.
Aus diesem Grund wurde der Förderkreis Familienpflege ins Leben gerufen, wenn Sie Interesse haben sich in unserem Förderkreis als förderndes oder aktives Mitglied zu engagieren, dann wenden Sie sich bitte an uns.
Der Mindestbeitrag ist auf 15 Euro jährlich festgesetzt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Möglichkeit des sozialen Engagements in unserer Region nutzen.