Familienpflege
- bei Klinik-, Reha- oder Kuraufenthalt
- bei Risikoschwangerschaft
- bei Erkrankung
- während des Wochenbetts
- nach Mehrlingsgeburten
- bei Pflege von Kindern mit Behinderung
- oder chronischen Erkrankungen
- bei Erschöpfung und Überlastung
...sind wir für Sie da.
Eine Familienpflegerin kann in Notsituationen Ihren Familienalltag aufrechterhalten und wird
- Ihre Kinder betreuen, versorgen und die erforderlichen Termine mit Ihnen wahrnehmen
- Ihren Haushalt wie bisher weiterführen (kochen, waschen, saubermachen, einkaufen)
- Sie bei Überforderung entlasten und beraten.
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über den Landkreis Vulkaneifel, den Eifelkreis Bitburg-Prüm, die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Trier-Saarburg und die Stadt Trier.
Wer trägt die Kosten?
Je nach Familiensituation können folgende Kostenträger in Frage kommen.
- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger
- Sozial- oder Jugendamt
- Familie
Die Einsatzzeiten orientieren sich an der jeweiligen Familiensituation, dem beantragten Stundenumpfang laut Attest des Arztes und der genehmigten Stundenzahl der Krankenkasse.
Sie erhalten den Antrag für die Familienpflege/Haushaltshilfe von ihrer Krankenkasse bzw. dem zuständigen Kostenträger.
Wir informieren und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Kostenklärung.