Der Staat belohnt Ihr Engagement.
Daneben gelten für Spenden die üblichen Steuervergünstigen.
Unternehmen können diese Regeln ebenfalls anwenden und ihre Körperschaftssteuer bzw. den zu versteuernden Gewinn reduzieren.
Auch gegenüber der Stiftung ist der Staat großzügig. Sie ist nicht nur von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, sondern auch von Grunderwerbs- und Grundsteuer. Ihre Kapitalerträge sind ebenso steuerfrei.