Perspektiven schaffen – für sich und andere.
Möchten Sie sich für eine bestimmte Personengruppe oder für ein bestimmtes Anliegen einsetzen? Dann richten wir einen eigenen Stiftungsfond als Treuhandstiftung für Sie ein, die Ihren Namen
tragen kann. Sie können diesen Stiftungsfond bereits zu Lebzeiten mit einem kleinen Betrag einrichten und testamentarisch festlegen, dass die Mittel, die Sie nicht für sich selbst benötigen, nach ihrem Ableben dem Fond zufließen.
Es besteht auch die Möglichkeit, der Stiftung Kapital für eine begrenze Zeit als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Zinserträge fließen dem Stiftungszweck zu. Ihr Kapital erhalten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt in voller Höhe zurück. Das garantieren wir mit einer Bankbürgschaft. Auch Spenden sind möglich. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen sie allerdings kurzfristig verwandt
werden und stehen daher nicht für längerfristige Projekte zur Verfügung.
Übrigens:
- Sie können bis zu einem Drittel des Stiftungsertrages für persönliche Zwecke einsetzen, z.B. die Versorgung eines Hinterbliebenen.
- Aus diesem Drittel können auch Verfügungen, wie z.B. Grabpflege, finanziert werden. Auf Wunsch wird die Grabpflege von der Caritas übernommen.
- Ihr Vermögen kann bei der Bank Ihrer Wahl in geprüft sicheren Anlagen verbleiben.