Interventionsstelle Eifel Mosel
Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking (IST)
Bei der IST - Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen - handelt es sich um eine Fachstelle für Menschen, die von körperlicher und/ oder psychischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind.
Wenn Sie geschlagen, bedroht, unter Druck gesetzt, erniedrigt, beleidigt, bespitzelt, kontrolliert verfolgt und/ oder sexuell bedrängt werden, dann können Sie Beratung und Unterstützung auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes durch die IST erhalten.
Die IST
- hilft, berät und unterstützt Personen, die von Gewalt in engen sozialen Beziehungen - sprich Ehe, Partnerschaft und Familie - betroffen sind
- gibt Informationen über rechtliche Möglichkeiten zur Beendigung der Gewalthandlungen (auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes)
- berät wie man sich vor weiterer Gewalt schützen kann (individuelle Schutz- und Sicherheitsplanung)
- vermittelt darüber hinaus Unterstützungsangebote, mit denen Sie Ihre Situation klären und neue Wege einschlagen können
Nach einem Polizeieinsatz in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen erhalten wir - natürlich nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis - Kontaktdaten und nehmen von uns aus schnellstmöglich mit Ihnen (innerhalb von 3 Arbeitstagen) Kontakt auf.
Die Betroffenen - meist Frauen und Kinder - haben aber auch jederzeit die Möglichkeit von sich aus Kontakt mit der IST aufzunehmen, ohne dass ein Polizeieinsatz vorausgehen muss.
Es finden in der Regel zunächst telefonische Kontaktaufnahmen statt. Beratungsgespräche können in wohnortnahen Beratungsstellen oder auf Ihren Wunsch zuhause vereinbart werden.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und unabhängig von Konfession, Weltanschauung, Nationaltiät.
Das Gewaltschutzgesetz:
Ist seit 2002 in kraft und bietet zivilrechtliche Möglichkeiten sich vor körperlicher und/ oder psychischer Misshandlung zu schützen. Die Polizei kann einem Täter mit sofortiger Wirkung einen Platzverweis erteilen. Es kann ein Kontakt- und Näherungsverbot (Schutzanordnung) und/ oder eine Wohnungszuweisung beantragt werden.
Bei einem Kontakt- und Näherungsverbot darf die gewalttätige Person keinerlei Kontakt zur Person, die von Gewalt betroffen ist, aufnehmen und sich ihr nicht nähern.
Bei einer Wohnungszuweisung darf die gewalttätige Person nicht weiter mit der betroffenen Person in einer Wohnung leben. Der Täter muss die Wohnung verlassen. Dies gilt auch, wenn der gewalttätige Partner Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist.
Nähere Informationen zum Gewaltschutzgesetz erhalten Sie bei der Interventionsstelle.
Finanzierung
Die Interventionsstelle Eifel Mosel arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen und wird durch einen Zuschuss des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Der Landeszuschuss ist nicht kostendeckend. Die IST Eifel- Mosel braucht zum Erhalt der Arbeit weitere Unterstützung ( Spenden, Geldbußen. Zuschüsse).