Ehrung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern, Ehrung von Mitgliedern
1. Ehrung von hauptamtlichen Mitarbeitern
Es wird vorgeschlagen, die bestehende Ordnung des Caritasverbandes Westeifel zur Würdigung von Dienstjubiläen und anderen persönlichen Ereignissen in der ab 01.03.03 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
2. Ehrung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
a)
Wir empfehlen, Ehrenamtliche, die im Auftrag des CV ihre Dienste leisten, z. B. in den Helferkreisen Demenz, den Hospizgruppen, Kleiderkammer Daun, Ehrenamtliche im Förderverein Familienpflege, Anlaufstelle für Senioren, Planungsgruppe Caritashaus der Begegnung nach den Richtlinien für Ehrungen des DCV zu würdigen, und zwar mit
- Ehrenurkunde: nach 5 Jahren verbandl. Engagement o. Mitarbeit in caritativem Projekt
- Ehrenzeichen in Silber: nach 10 Jahren verbandlichem Engagement
- Ehrenzeichen in Gold: nach 15 Jahren verbandlichem Engagement
b)
Für eine Würdigung von Mitgliedern des Vorstandes, Caritasrates, HH- u.
Finanzausschusses, Prüfern in SSTen oder sonstigem caritativen Engagement sollten andere individuelle Regeln gesucht werden.
Die Möglichkeit, hervorragende und besondere Leistungen zu würdigen, sollte immer bestehen.
3. Ehrung von Mitgliedern
Wir schlagen vor, Mitglieder, die ihre persönliche Mitgliedschaft beim CV erklärt haben, für 15 u. 25 Jahre persönliche Mitgliedschaft zu ehren:
- für 15 Jahre Mitgliedschaft:
Dem Mitglied wird eine vom CV gestaltete Urkunde zugesandt. - für 25 Jahre Mitgliedschaft:
Die Ehrung erfolgt im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung.
Das Mitglied wird über die vorgesehene Ehrung schriftlich informiert (mit der Bitte um Rückmeldung). In der Versammlung wird eine Urkunde (gerahmt) und ein Blumenstrauß überreicht.